Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Bönen

Radverkehr Berlin Invalidenstraße

Radverkehr Berlin Invalidenstraße © Philipp Böhme/Qimby

ADFC: Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Deutschland hat endlich ein neues Straßenverkehrsgesetz (StVG) und eine novellierte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Reform hat der ADFC vor Jahren angeschoben. Ein Überblick zu den beschlossenen Änderungen.

Am 14. Juni 2024 haben Bundestag und Bundesrat endlich die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet und damit neue Möglichkeiten zur fahrradfreundlichen Gestaltung von Kommunen geschaffen. Am 10.10.2024 wurde zudem die neue StVO im Bundegesetzblatt veröffentlich und erlangte damit Gültigkeit. 

Die StVG-Novelle wurde im November 2023 zunächst überraschend im Bundesrat abgelehnt. Nach mehrmonatigen Verhandlungen konnte jedoch im Juni 2024 ein Kompromiss erzielt und der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Im Kern ging es bei der Novellierung darum, die Ziele Umwelt- und Klimaschutz Schutz der Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu im Gesetz zu verankern, um den Kommunen mehr Spielräume beispielsweise bei der Einrichtung von Fahrradstraßen, Busspuren und Fußgängerüberwegen oder Tempo 30-Zonen zu verschaffen.

ADFC hat StVG-Reform ins Rollen gebracht

Der ADFC hat sich seit Jahren für die Modernisierung stark gemacht und einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht und begrüßt die Reform. Sie war dringend notwendig, denn das alte Verkehrsrecht priorisierte Kraftfahrzeuge und verhinderte oft eine sinnvolle Umgestaltung der Kommunen zugunsten nachhaltiger Mobilität.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt und Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen eröffnet. Mit der Reform werden Kommunen in der Lage sein, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten und so zügig die zahllosen Lücken im Radwegenetz zu schließen, ohne durch unsinnige Bürokratie ausgebremst zu werden.“

Nachbesserungen sind noch nötig

Der ADFC kritisiert jedoch, dass auch im neuen StVG ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zur Vision Zero (keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr) fehlt, obwohl dies ausdrücklich das Leitbild des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes ist. Damit fehlt ein eindeutiger Maßstab dafür, was mit dem Ziel Verkehrssicherheit im StVG überhaupt gemeint ist.

Eine Reduzierung der Blechschäden beispielsweise reiche dafür nicht aus, so der ADFC. Lodemann: „Die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden – also der Kinder und Erwachsenen, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad unterwegs sind – muss höchste Priorität im Verkehrsrecht haben.“

StVO ebenfalls überarbeitet

Damit das Potenzial des neuen Straßenverkehrsgesetzes genutzt werden kann, wurde auch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) reformiert. Der ADFC begrüßt, dass die Reform es den Kommunen leichter macht, sichere Radfahrstreifen und Fahrradabstellanlagen einzurichten. Aber er vermisst weitreichendere Möglichkeiten für die großflächige Anordnung von Tempo 30 und die Verankerung der Vision Zero.

Lodemann: „Wenn man genau hinschaut, bevorzugt die StVO weiter den Autoverkehr. Beispielsweise bleibt Tempo 30 ein verwirrender Flickenteppich. Das bringt nur stellenweise zusätzliche Sicherheit für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rollstuhl oder dem Fahrrad unterwegs sind. Die Sicherheit hat nach der neuen StVO nun Vorrang vor der Leichtigkeit, das begrüßen wir. Es fehlt aber ein klares Bekenntnis zur Vision Zero – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Chance auf eine echte Verkehrswende-Novelle wurde leider verpasst.“

Mehr Platz für Radverkehr

Deutschland soll bis 2030 ein attraktives Fahrradland mit durchgängigen Radwegenetzen, Radschnellwegen für Pendler:innen und guten Fahrradabstellanlagen werden – das sieht der Nationale Radverkehrsplan der Bundesregierung vor.

Mit den neuen Reformen des Straßenverkehrsrechts könnte dies nun schneller in die Umsetzung gelangen, da Radspuren und Fahrradabstellanlagen auf Fahrbahnen nun auch aus Gründen des Umwelt- oder Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden können. Bislang mussten solche Maßnahmen mit der Verkehrssicherheit begründet werden und ließen sich oft nur an Unfallschwerpunkten umsetzen. Dies entfällt nun.

Kommunen müssen die neuen Möglichkeiten nutzen

Durch das neue Antragsrecht können zudem auch die Gemeindevertretungen die Initiative für neue Radverkehrsanlagen ergreifen. ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Jetzt kommt es natürlich darauf an, dass die Gemeinden und Behörden die neuen Optionen auch tatsächlich nutzen.“

Die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung ist mittlerweile in Kraft getreten. Damit erfüllt die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

In den Artikeln zum Dossier finden sich mehr Informationen zum ADFC-Gesetzentwurf und zur Reform des StVG und der StVO. Sie geben Argumente und Forderungen des ADFC wider. Sie wurden vor den Novellierungen eingestellt und nehmen keinen Bezug auf den aktuellen Stand.
Aktualisiert: 10.10.2024

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