Mithilfe von Sofortmaßnahmen Netzlücken schließen

Die AGFS NRW möchte mit dem im Mai 2024 veröffentlichten "Leitfaden Sofortmaßnahmen" Planungs- und Umsetzungsprozesse von Fuß- und Radverkehrsinfrastrukturen spürbar beschleunigen und damit zu schnellen Verbesserungen in NRWs Kommunen beitragen.

AGFS NRW Leitfaden Sofortmaßnahmen – Erstveröffentlichung innerhalb der Loseblattsammlung 05/2024
AGFS NRW Leitfaden Sofortmaßnahmen – Erstveröffentlichung innerhalb der Loseblattsammlung 05/2024. Im Mai 2024 umfasst der Leitfaden neben Hinweisen zur Planung fünf Datenblätter zu streckenbezogenen Maßnahmen und fünf Datenblätter zu punktuellen Maßnahmen. © AGFS NRW

Es fehlen durchgehende, sichere und komfortable Radnetze

Die Wahl des Verkehrsmittels ist von sich gegenseitig bedingenden Aspekten der Verkehrssicherheit, des Komforts und der Durchgängigkeit maßgeblich beeinflusst. Wer in das Auto steigt, kann sich darauf verlassen, durchgängig nutzbare Straßen nutzen zu können. Anders sieht das beim Radfahren aus. Beim Radverkehr fehlt oftmals eine durchgehende, sichere und komfortable Führung.
Im ADFC-Fahrradklima-Test 2022 geben die Befragten in NRW der „Sicherheit beim Radfahren“ die Schulnote 4,0. Der „Komfort beim Radfahren“ wird mit 4,4 bewertet.

Lücken im Radwegenetz schnellstmöglich schließen

Meist war die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs und eine damit einhergehende Optimierung für den Autoverkehr in den vergangenen Jahrzehnten ein zentraler Grundsatz in der Verkehrsplanung. Entsprechend gibt es einen immensen Nachholbedarf was die Schaffung durchgehender und damit sicherer und komfortabler Radverkehrsnetzen ohne Lücken betrifft. Netzlücken gibt es auf der Strecke und an punktuellen Problemstellen wie Kreuzungen und Querungen.

Ziele des AGFS "Leitfaden Sofortmaßnahmen"

Das primäre Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch:

  • Effiziente Nutzung der knappen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen in den Stadtverwaltungen.
  • Richtige Auslegung der Ermessensspielräume der StVO.
  • Darlegung, dass sich gemäß der StVO und VwV zur StVO Kommunen aktiv mit Radverkehrsanlagen befassen müssen.
  • Aufzeigen der Ermessensspielräume auch unter Einbeziehung der entsprechend für Nordrhein-Westfalen (NRW) gültigen Erlasse.

Der Leitfaden ist damit eine Arbeitshilfe für Kommunen, um die rechtssichere und ressourcenschonende Schließung von Lücken im Radverkehrsnetz, ohne langwierige Recherchen, vornehmen zu können. Der Leitfaden soll stetig fortgeschrieben und durch weitere in der Praxis bewährte Maßnahmen ergänzt werden.

Weitere Informationen zur Identifikation von Netzlücken im Alltagswegenetz und die Grundlagen zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen.

 

https://boenen.adfc.de/neuigkeit/leitfaden-sofortmassnahmen-1

Bleiben Sie in Kontakt