Radverkehrskonzept Kreis Unna 2021

Im Jahr 2021 soll das Radverkehrskonzept Kreis Unna aus dem Jahr 2013 angepasst und neu aufgestellt werden.

Nach einigem Vorlauf in Fachausschüssen wurde am 26. Februar 2013 im Kreistag das Radverkehrskonzept für den Kreis Unna endgültig verabschiedet. Es erfasst das Alltags- und Freizeitroutennetz im gesamten Kreisgebiet und definiert Handlungsnotwendigkeiten für Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz. Das Konzept zielt dabei vorrangig auf die Stärkung des Alltagsradverkehrs ab. Entsprechende Maßnahmenempfehlungen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sind in einem Handlungsprogramm gebündelt, dass jährlich aktualisiert wurde.

Die Ziele des Radverkehrskonzeptes werden wie folgt zusammengefasst:

  • Attraktive und umweltfreundlichen Mobilität für Alle
  • Schaffung eines intermodalen bzw. multimodalen Verkehrsangebotes im Kreis Unna, in dessen Rahmen die klimafreundlichen Verkehrsträger miteinander verknüpft werden.
  • Optimierung des Radverkehrs als Basisangebot (neben ÖPNV als Rückgrat der umweltfreundlichen Mobilität)
  • Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs und des Anteils des Radverkehrs am Modal Split

[Quelle: Kreis Unna]

Im Jahr 2021 soll das Radverkehrskonzept Kreis Unna aus dem Jahr 2013 angepasst und neu aufgestellt werden. Dazu wurde ein Kreisradwegnetz, ein sogenanntes Zielnetz, einschließlich Maßnahmenvorschlägen für den Radverkehr im Kreis Unna erarbeitet. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen, den Nachbarkreisen und -kommunen, Straßen NRW, sowie weiteren Akteuren. Bis zum 1. Juni kann und wird u.a. der ADFC als Verband eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Kreisradwegenetzes abgeben.

Auf dieser Seite stellt der ADFC Selm  die Schwerpunkte in den Bereichen Selm/Bork/Cappenberg vor:

[Bild 01]    Radweg B236 an der Olfener Straße

  • Radweg Lückenschluss ab Kreisel Olfener Str./Ludgerie Str. bis Anschluss an den vorhandenen Radweg (vor Bahnübergang) in Richtung Olfen.

[Bild 02]    B236 - Münsterlandstraße

  • Die Radweg Verbindung Lünen – Lüdinghausen B236/L815 weist auf dem ca. 900m langem Streckenabschnitt der Münsterlandstr. eine Lücke auf. Hier fehlt auf beiden Seiten zwischen den Kreiseln Sandforter Weg/Ludgerie Str. und Olfener Str./ Ludgerie Str. beidseitig der Radweg.

Der Lückenschluss des Radweges auf der Münsterlandstr. ist schon ewig lange überfällig.

[Bild 03]    L 835, Selm – Lüdinghausen

  • L 835, Selm – Lüdinghausen, Radweg in Höhe Baumarkt und Anschluss an den Radweg Richtung  Ternsche See und Olfen fehlt.

[Bild 04]    Gesicherte Querung der Kreisstraße im Bereich "Brückenstr."

  • Gesicherte Querung der Kreisstraße im Bereich Brückenstr. und dem innerörtlichen unbefestigten Rad- und Gehweg am Selmer Bach, Verbindung Kreisstr. - Sandforter Weg.

Eine Verkehrssichere Querung für Fußgänger, besonders für Personen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl mit dem Fahrrad usw. wäre es hier angebracht ein Zebrastreifen mit Anforderungsampel zu installieren.

[Bild 05]    Den innerörtlichen Rad- und Gehweg

  • Den innerörtlichen Rad- und Gehweg, Verbindung zwischen B236 Kreisstraße und der Fahrradstraße Sandforter Weg/Auenpark zu sanieren.

Aus diesen je nach Witterung, Schotter- oder Matschweg, einen asphaltierten innerörtlichen attraktiven Rad-und Gehwege zu machen.

[Bild 06]    Die innerörtlichen Rad- und Gehwegverbindung vom Grünen Weg

  • Die innerörtlichen Rad- und Gehwegverbindung vom Grünen Weg, incl. der Querung des beschrankten Bahnübergangs, bis zur Römer Straße zu sanieren.

Erforderlich ist aus diesen, je nach Witterung ein Schotter- oder Matschweg, einen asphaltierten innerörtlichen komfortablen und verkehrssicheren sicheren Rad- und Gehweg zu schaffen.

  • Am Bahnübergang ist zwischen den Schienen ist der Asphalt marode und löchrig. Für Personen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl usw. ist die Benutzung schon sehr grenzwertig.

[Bild 07]    Die unbefestigte Rad- und Gehwegverbindung entlang der Funne I

  • Die unbefestigte Rad- und Gehwegverbindung entlang der Funne, zwischen Badestraße und Nordkirchener Straße zu sanieren.

Erforderlich ist aus diesen, je nach Witterung ein Schotter- oder Matschweg, einen asphaltierten komfortablen und verkehrssicheren Rad- und Gehweg zu schaffen.

[Bild 08]    Die unbefestigte Rad- und Gehwegverbindung entlang der Funne II

  • Die unbefestigte Rad- und Gehwegverbindung entlang der Funne, zwischen Nordkirchener Straße und Funnenkampstraße zu sanieren.

Erforderlich ist aus diesen, je nach Witterung ein Schotter- oder Matschweg, einen asphaltierten komfortablen und verkehrssicheren Rad- und Gehweg zu schaffen.

[Bild 09]    Rad- und Gehweg "Alte Zechenbahn" I

  • Der Rad-und Gehweg Alte Zechenbahn ist ein beliebter Verbindungsweg zwischen Selm nach Bork nicht nur für Radfahrer, wird auch als beliebter Spazierweg benutzt und bedarf einer Grundsanierung.

Erforderlich ist aus diesem je nach Witterung ein Schotter oder Matschweg, einen asphaltierten komfortablen und verkehrssicheren Rad-und Gehweg zu machen.

  • Laut Stadtverwaltung Selm soll in Kürze ab Am Kreuzkamp (Punkt A) bis zum Abzweig zum Bauernhof (Punkt B) ca. ein Drittel des Weges asphaltiert werden. Die restlichen zwei Drittel des Weges bis (Punkt C) sollen erst mal bis auf unbestimmte Zeit als Schotterpiste erhalten bleiben.

Versprochen wurde anlässlich eines Gesprächs in 2019, Selmer Stadtspitze mit dem ADFC Selm, eine komplette Asphaltierung der Alten Zechenbahn.

•    Laut Verwaltung, 23.März 2021, soll die Alte Zechenbahn komplett asphaltiert werden.

[Bild 10]    Rad- und Gehweg "Alte Zechenbahn" II

  • Radweg, Straße und Geh-/Radweg ab Alte Zechenbahn, vorbei am Bahnhof Selm-Bork und Anschluss an Bork Mitte.
  • Rad- und Gehweg ab Alte Zechenbahn (Punkt A) zur Otto-Hahn-Str. (Punkt B) ist ein unbefestigter Schotterweg.
  • Vom Punkt B bis C ist westlich ein Radweg auf der Straße, markiert durch eine weiße durchgezogene Linie.
  • Vom Punkt C bis D nur Straße.
  • Vom Punkt D bis E östliche Seite, kombinierter Geh-und Radweg.

Der Bahnhof Bork ist für viele Radtouristische Aktivitäten ein Knotenpunkt, nur es fehlt hier ein durchgängiger verkehrssicherer und komfortabler Radweg.

[Bild 11]    Radweg am Cappenberger Damm

  • Radweg am Cappenberger Damm bis zum Anschluss an den vorhandenen Radweg nach Südkirchen. Laut Information Straßen Kreis Unna in der Lokalpresse 2018 sollte im Jahr 2019/2020 die Kreuzung Werner Str./Cappenberger Damm als Kreisverkehr ausgebaut, sowie am Cappenberger Damm ein neuer Radweg gebaut werden mit Anschluss an vorhandenen Radweg nach Südkirchen.

Passiert ist bis ″HEUTE″ noch nichts, man hört auch nichts mehr.

[Bild 12]    Radweg ab Kreuzung L507/L810

  • Radweg ab Kreuzung L507/L810 (Punkt A) Cappenberger Damm in Richtung Cappenberg (Punkt B). Zwei Richtungsradweg, sehr schmal, viele Huckel, Löcher und Unebenheiten.

Eine Grundsanierung des Radweges ist dringend notwendig und schon lange überfällig.

[Bild 13]    Verbindung Rad- und Gehweg ab Freiherr-vom -Stein Str.

  • Verbindung Rad- und Gehweg ab Freiherr-vom -Stein Str. über Buschkamp zum Cappenberger Schloss. Der Rad- und Gehwegbelag ist sehr uneben und löchrig.

Der verkehrssichere und komfortable Ausbau mit einer Asphaltdecke ist hier erforderlich.

[Bild 04]    Schloss Cappenberg

  • Schloss Cappenberg Fahrradabstellanlage und Radtouristische Info-Tafel fehlt.

Im Eingangsbereich zum Schloss Cappenberg fehlt eine überdachte Fahrradabstellanlage sowie für Radtouristik entsprechende Info-Tafeln und Radwege Beschilderung.


https://boenen.adfc.de/neuigkeit/radverkehrskonzept-kreis-unna-2021

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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