100 Vereine unterstützen Fahrrad-Volksinitiative in NRW

Düsseldorf, 09.08.2018

Das Aktionsbündnis zur Umsetzung der Fahrrad-Volksinitiative für besseren Radverkehr in Nordrhein-Westfalen umfasst seit dieser Woche 100 Mitglieds-Organisationen. Mit Beitritt des Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), der sich für eine ökologische Verkehrspolitik einsetzt, wurden die Marke der 100 Unterstützer-Vereine für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ erreicht.

Das NRW-weite Aktionsbündnis für mehr Fahrradmobilität verzeichnet täglich neuen Zulauf. Nicht nur die Zahl der bisher gesammelten Unterschriften ist enorm, auch die der Unterstützer und Partner: „Diese breite Allianz an Unterstützung für ein Mobilitätsthema ist in der Geschichte unseres Bundeslandes einmalig. Dieses Echo zeigt, dass eine solche Volksinitiative überfällig war.“ sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende des RADKOMM e.V. und eine der Initiatorinnen der Volksinitiative, die am 16. Juni 2018 in Köln gestartet ist.

Allianz von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Verkehr für „Aufbruch Fahrrad"

Hinter der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ steht eine breite Allianz von Akteuren aus dem Bereich Umwelt und Verkehr. Erklärtes Ziel ist es, die Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen und ein Fahrradgesetz auf den Weg zu bringen. Mindestens 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres sind erforderlich, damit sich der Landtag NRW mit der Volksinitiative und den Forderungen nach mehr Radwegen und Sicherheit im Straßenverkehr, mehr Fahrradexpertise in Behörden, finanzieller Förderung von Lastenrädern und kostenloser Mitnahme von Rädern im Nahverkehr beschäftigt. Die ausführliche Liste aller Forderungen ist nachzulesen unter www.aufbruch-fahrrad.de.

Mehr als 300 Sammelstellen für Unterschriften in ganz Nordrhein-Westfalen

In über 300 Sammelstellen in ganz Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger, die sich eine andere Ausrichtung der Verkehrspolitik wünschen, derzeit für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ unterschreiben. Übersicht Sammelstellen unter https://www.aufbruch-fahrrad.de/sammelstellen/ Gesammelt wird in vielen Fahrradgeschäften, Bäckereien, Buchhandlungen, Cafés sowie in fast allen Geschäftsstellen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs. „Ob auf Infoständen oder bei geführten ADFC-Radtouren - momentan findet fast keine Veranstaltung statt, ohne dass unsere Mitglieder Unterschriften für „Aufbruch Fahrrad“ sammeln. Ob bei der Tour de Neuss oder dem Sattelfest in Hamm, dem Fähr-Rad-Tag in Bonn – in ganz NRW ist der ADFC aktiv und sammelt!“ sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC NRW.


Zusätzlich sind in ganz NRW freiwillige Unterschriften-Sammlerinnen und Sammler auf Marktplätzen, Straßenfesten, Konzerten und anderen Großveranstaltungen unterwegs. Außerdem ist die Resonanz und Unterstützung in Bevölkerung groß. Wer sich engagieren möchte und selbst sammeln will, findet alle Informationen auf www.aufbruch-fahrrad.de  Hier ist der Unterschriftenbogen verfügbar und eine Anleitung zum Sammeln von Unterschriften.

Alle 100 Vereine im Aktionsbündnis „Aufbruch Fahrrad“ im Überblick:

Landesverbände: RADKOMM, Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) NRW, VCD NRW, BUND NRW, NABU NRW, ADFC Fahrradsternfahrt, Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen, Changing Cities, Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 NRW, Pfarr-Rad, Robin Wood, 25prozent und unterstützend auch Greenpeace

Kreis- oder Ortsverbände: AGORA Köln, attac Köln, Balkantrasse, Colabor, Critical Mass Bochum, Critical Mass Bottrop, Critical Mass Essen, Critical Mass Dortmund, Düssel-Solar, Essener Fahrrad Initiative EFI, Kölner Fahrrad-Sternfahrt, Fahrradfreundliches Brand, Faradgang, Mobile Nachbarn - Initiativen Verbund GL, Mobile Nachbarn in Schildgen, Köln Agenda, NaturFreunde Herford, Nachbarn60 e.V. - BewohnerInnenverein Autofreie Siedlung Köln, Netzwerk Köpenik, ökorausch, pro Rad Düren, Pro Radschnellweg Aachen-Herzogenrath, Pro Velo Bergisch Gladbach, Ride of Silence Aachen, #Ringfrei Köln, RSV Adler 1914, Radentscheid Darmstadt, Radstation Bergisch Gladbach, Radstation Bochum ViA Ruhr, Radstation Köln, Radstation Witten Hauptbahnhof, Statt-Auto Herdecke, Transition Town Neuss, Umweltforum Münster, VeloCityRuhr, Wielebenwir, WIGWAM e.V.

Kreisverbände des ADFC: ADFC Aachen, ADFC Arnsberg, ADFC Bielefeld, ADFC Bonn / Rhein-Sieg, ADFC Bottrop/Kirchhellen, ADFC Castrop-Rauxel, ADFC Dortmund, ADFC Düsseldorf, ADFC Duisburg, ADFC Ennepe-Ruhr, ADFC Essen, ADFC Gütersloh, ADFC Hamm, ADFC Heinsberg, ADFC Herford, ADFC Herne, ADFC Herten, ADFC Köln, ADFC Krefeld - Kreis Viersen, ADFC Lippe, ADFC Leverkusen, ADFC Märkischer Kreis, ADFC Mönchengladbach, ADFC Neuss, ADFC Münsterland, ADFC Oberhausen/Mülheim, ADFC Paderborn, ADFC Rhein-Kreis Neuss, ADFC Rhein-Erft, ADFC RheinBerg-Oberberg, ADFC Soest, ADFC Siegen-Wittgenstein, ADFC Unna, ADFC Vest Recklinghausen, ADFC Wuppertal/ Solingen
Kreisverbände VCD: VCD Aachen-Düren, VCD Bonn/Rhein-Sieg/Ahr, VCD Essen, VCD Bergisches Land, VCD Dortmund-Unna, VCD Köln, VCD Düsseldorf Mettmann Neuss, VCD Münster, VCD Ostwestfalen-Lippe

Greenpeace unterstützt mit folgenden Ortsgruppen: Greenpeace Aachen, Greenpeace Bonn, Greenpeace Dortmund, Greenpeace Düsseldorf, Greenpeace Köln, Greenpeace Krefeld, Greenpeace Mülheim Oberhausen, Greenpeace Paderborn

Die Initiatoren der Volksinitiative sind der RADKOMM e.V. und der Allgemeine Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW). Ziel der Volksinitiative ist, dass der landesweite Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2025 von 8% auf 25% ansteigt.


https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/100-vereine-unterstuetzen-fahrrad-volksinitiative-in-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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