MdRzA 2022 Bildmotiv rgb 72 dpi

Kampagnenmotiv Mit dem Rad zur Arbeit 2021

20 Jahre „Mit dem Rad zur Arbeit“: Freier Kopf beim Fahrradpendeln

20 Jahre „Mit dem Rad zur Arbeit"

Fahrradpendeln: Freier Kopf und frische Luft

Bereits zum 20. Mal startet die gemeinsame Aktion des Fahrradclub ADFC und der AOK „Mit dem Rad zur Arbeit“. Ab dem 1. Mai können alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland geradelte Kilometer sammeln. Coronabedingt dürfen auch wieder Fahrten rund ums Homeoffice angerechnet werden. Ein besonderer Schwerpunkt sind in diesem Jahr Angebote für fahrradfreundliche Arbeitgeber und solche, die es werden wollen. Denn mit passenden Anreizen steigen auch viele Menschen aufs Rad, die bisher gezögert haben.

ADFC-Bundesvorstand Ralf Puslat sagt: „Radfahren ist eine perfekte Gelegenheit, sich an der frischen Luft zu bewegen, in Schwung zu kommen und dabei Spaß zu haben – gerade in Zeiten, in denen Schwimmbäder oder Fitness-Studios geschlossen sind. Ob zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Kita, Schule oder Uni. Dass so viele Menschen seit dem Beginn der Coronakrise aufs Rad steigen, ist super für alle: Gut für die Umwelt, für lebenswerte Städte und für die eigene Gesundheit. Dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt und in den kommenden Jahren endlich gute Wege für die steigende Zahl der Radler:innen schaffen will, ist eine Entwicklung, die viele Menschen freut. Denn nur wenn die Wege sicher und gut zu befahren sind, bleiben die Leute dauerhaft dabei.“

Schwerpunkt: Fahrradfreundliche Unternehmen

Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf der Zusammenarbeit mit dem ADFC-Angebot „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“. Interessierte Unternehmen erhalten auf der Webseite der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ Tipps und Vorschläge, wie sie die Zahl der Fahrradpendler:innen in ihrer Belegschaft steigern können. Zum Beispiel durch Angebote zum Duschen oder Umziehen und die flexible Wahl zwischen Dienstwagen und Dienstfahrrad. Das lohnt sich für beide Seiten, denn Unternehmen, in denen viele Mitarbeiter:innen mit dem Rad zur Arbeit fahren, haben einen niedrigeren Krankenstand, können sich teure Pkw-Stellplätze sparen und eigene Nachhaltigkeitsziele besser erreichen. Gerade während der Coronakrise steigt bei vielen Unternehmen das Interesse der Belegschaft. Zum Beispiel werden immer öfter sichere Abstell­möglichkeiten für E-Bikes angefragt, mit denen auch weitere Wege zur Arbeit geradelt werden können.

Online-Selbstcheck für Arbeitgeber

In einem interaktiven Online-Selbstcheck können Arbeitgeber testen, wie fahrradfreundlich ihr Unternehmen ist. In einem kostenlosen Webinar werden Praxisbeispiele und Infos zum Trendthema Radleasing erläutert. Hier stellen sich auch zwei Unternehmen vor, die als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert wurden. Außerdem werden Arbeitgebern anwenderfreundliche Microsites angeboten, um eine Mitarbeiteraktion auf der eigenen Webseite zu starten.

Motivation fürs Alltagsradeln

Bei der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ können vom 1. Mai bis zum 31. August wieder alle Arbeitnehmer:innen mit dem Rad gefahrene Kilometer sammeln. Wer aufgrund von Corona momentan zu Hause arbeitet, kann auch Fahrten rund ums Homeoffice anrechnen. Anmelden kann man sich auf der Webseite Mit dem Rad zur Arbeit. Mit der Aktion werden jedes Jahr unzählige Menschen motiviert, auch dauerhaft auf gesunde und umweltfreundliche Fortbewegung zu setzen und in die Pedale statt aufs Gas zu treten. Rund 265.000 Beschäftigte sind im vergangenen Jahr mitgeradelt: Ein neuer Teilnahmerekord.

Hinweise an Redaktionen: Das Kampagnenmotiv sowie das Logo zur Aktion finden Sie unten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Logo Mit dem Rad zur Arbeit als png

Logo Mit dem Rad zur Arbeit 2021

Copyright: ADFC/AOK

792x922 px, (JPG, 949 KB)

MdRzA 2022 Bildmotiv rgb 72 dpi

Kampagnenmotiv Mit dem Rad zur Arbeit 2021

Copyright: ADFC/AOK

882x737 px, (JPG, 226 KB)


https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/20-jahre-mit-dem-rad-zur-arbeit-freier-kopf-beim-fahrradpendeln

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt