ADFC NRW appelliert an Landesregierung, die ins Stocken geratene Reform des Straßenverkehrs-gesetzes (StVG) voranzutreiben.

ADFC NRW appelliert an Landesregierung, die ins Stocken geratene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) voranzutreiben. © ADFC NRW / Ludger Vortmann

ADFC NRW appelliert an Landesregierung, das StVG voranzutreiben

Pressemitteilung

Nr. 02/2024

Düsseldorf, 07.03.2024

Pressemitteilung


Für eine sichere und klimafreundliche Mobilität: ADFC NRW appelliert an Landesregierung, die ins Stocken geratene Reform des Straßenverkehrs-gesetzes (StVG) voranzutreiben.

Die Ende 2023 im Bundesrat abgelehnte Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sorgt weiter für Unverständnis beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW). Trotz vorangegangener Einigkeit im Deutschen Bundestag und in der Verkehrsministerkonferenz über die dringend benötigte StVG-Reform stellte sich der Bundesrat überraschend dagegen. Darunter leiden laut ADFC NRW auch viele Städte und Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

Die politischen Entwicklungen im Dezember 2023, insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur "Schuldenbremse", führten zu einer vorübergehenden Zurückstellung der StVG-Reform. Mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen im Land und Bund ist es nun an der Zeit, die parteiübergreifend gewollte Reform des Straßenverkehrsrechts erfolgreich abzuschließen.

Ein Blick in die Koalitionsverträge der Ampel im Bund und der Zukunftskoalition in NRW zeigt, dass SPD, CDU, GRÜNE und FDP eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes anstreben und begrüßen. Der ADFC NRW erkennt dies als Chance, das wichtige Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Appell an Ministerpräsident Wüst und Parteivorsitzende von SPD, Grünen und FDP

Die ADFC-Landesvorsitzenden Rebecca Heinz und Axel Fell fordern die Politik auf, die Hinweise einzelner Länder im Bundesrat zur Verkehrssicherheit ernst zu nehmen und betonen die Möglichkeit eines Kompromisses im Gesetzgebungsverfahren. Der ADFC NRW appelliert insbesondere an Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Parteispitzen von SPD, GRÜNEN und FDP, ihren Einfluss geltend zu machen, um die Reform des Straßenverkehrsgesetzes erfolgreich abzuschließen. Das ist umso wichtiger, weil ein Kompromissvorschlag von den Ländern erarbeitet wurde, der aktuell auch Ministerpräsident Hendrik Wüst vorliegen soll. Wir erwarten, dass er mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen der Länder ins Gespräch geht, um bei den anderen Ministerpräsident:innen für den Kompromissvorschlag zu werben, damit das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden kann.   

NRW-Städte brauchen mehr Entscheidungsspielräume

Das Hauptziel der geplanten Reform besteht darin, Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume bei der Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte zu ermöglichen. Diese sollen neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können. Der Fahrrad-Club betont die Bedeutung dieser Reform für die Kommunen, die am besten wissen, wie sie die Mobilität vor Ort gestalten können. Ohne die Reform des Straßenverkehrsgesetzes fehlt in NRW der Rahmen, um die im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) festgeschriebenen Ziele der Gleichberechtigung aller Verkehrsarten und die Vision Zero überhaupt erreicht zu können.

Bislang hohe bürokratische Hürden

Allein 152 Städte aus NRW sind der Initiative “Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten” beigetreten, die von Aachen und Münster zusammen mit weiteren Städten initiiert wurde. Sie wünschen eine Reform des in Teilen noch aus der Kaiserzeit stammenden Gesetzes, das damals ausschließlich auf den Autoverkehr ausgerichtet war und die Aspekte des Klimaschutzes und der Stadtentwicklung nicht berücksichtigt.  So ist es bislang mühevoll und arbeitsintensiv, wenn sie geschützte Radfahrstreifen oder großflächig Tempo 30 außerhalb von Wohngebieten einrichten wollen.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagt: “152 Städte in NRW, darunter 22 unserer 30 Großstädte, haben sich diese Reform so sehr gewünscht. Sie wollen sich endlich von bürokratischen Fesseln befreien und die Mobilität in ihren Städten nachhaltig und lebenswert gestalten. Sollen sie ihre Pläne nun auf unbestimmte Zeit wieder in der Schublade verschwinden lassen?“

Beispielhafte NRW-Projekte an bisherigem StVG gescheitert

Dass sich das nicht reformierte Straßenverkehrsgesetz nicht an den Bedürfnissen der jeweiligen Städte orientiert, zeigen Gerichtsurteile zu Verkehrsversuchen in Ostwestfalen, Köln und Düsseldorf. Dort mussten Verkehrsversuche, die zum Teil durch sogenannte Modale Filter (Sperrpfosten) den KFZ-Durchgangsverkehr reduzieren wollten, zurückgebaut werden. Auch in Köln wurde ein auf ein Jahr angelegter Verkehrsversuch vom Verwaltungsgericht kassiert. Der Wunsch, mehr Sicherheit für Anwohner, Radfahrende und Fußgänger zu erreichen, scheiterte.

Auch die Umwandlung von bisherigen Kfz-Parkplätzen in Abstellflächen für Fahrräder oder Lastenräder wird oft von Gerichten gekippt. Selbst der Verkehrsversuch der Stadt Düsseldorf,
Radfahrer durch einen geschützten Radfahrstreifen vor am Straßenrand parkenden PKW zu schützen, scheiterte mit dem Argument, es hätten zuvor Verkehrszählungen und Unfallstatistiken erhoben werden müssen.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, sagt: „Diese Beispiele und weitere Gerichtsurteile aus Deutschland, die sich auf die Stadtentwicklung der NRW-Städte auswirken, zeigen die bisherigen bürokratischen Hürden für Kommunen, die ihre Stadt sicherer und menschenfreundlicher machen wollen. Die Urteile belegen leider, dass eine zukunftsweisende Verkehrspolitik, einhergehend mit mehr Verkehrssicherheit, bessere Lebensqualität und Klimaschutz keine Gründe für eine Verkehrsberuhigung nach aktuellem Recht sind. Und das müssen wir jetzt ändern!“

Größter Hebel: Das Straßen-Verkehrsgesetz

Das bisherige Straßenverkehrsgesetz ist ein Uralt-Gesetz, dessen Vorläufer unter dem Titel „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 noch aus der Kaiserzeit stammt. Damals gab es noch keine elektronischen Ampeln und Frauen durften noch nicht wählen. 1907 wurden die Grundzüge des Straßenverkehrsrechts formuliert, an die wir uns bis heute halten müssen. Oberste Priorität hat seit über 100 Jahren der Kfz-Verkehr.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Als Gesellschaft haben wir uns weiterentwickelt und die Mobilität mit uns. Immer mehr Menschen steigen aufs Rad, wollen sich gesund, umweltfreundlich und nachhaltig bewegen. Für diese Bedingungen brauchen wir ein modernes Gesetz.“

ADFC-Vorschlag liegt seit 2019 vor

Einen Vorschlag dazu hat der ADFC bereits 2019 gemacht: Das Gute-Straßen für alle-Gesetz.  Es ein Entwurf für ein modernes StVG mit folgenden Zielen:   

+ Stärkung klimafreundlicher Verkehrsarten und besserer Schutz für Menschen.

+ Priorisierung von Rad- und Fußverkehr sowie öffentlichem Verkehr gegenüber flüssigem PKW-Verkehr.

+ Einführung von Zielen wie Vision Zero (keine Verkehrstoten), Gleichstellung aller Verkehrsarten, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele, nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung und flächendeckende Parkraumbewirtschaftung.

+ Einführung einer Innovationsklausel für das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung.

Forderung: „Mehr Recht fürs Rad!“

Daher fordert der Fahrrad-Club „Mehr Recht fürs Rad" und dass das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung reformiert werden. Die aktuelle Kampagne des ADFC „RADvolution“ steht für eine echte Veränderung hin zu mehr Fahrrad.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW: „Wir wollen, dass die Politik aufwacht und das Fahrrad endlich als das anerkennt, das es ist: DAS nachhaltige Fortbewegungsmittel der Zukunft. Dafür radeln wir los, klären auf, sind laut und geben allen die Möglichkeit mitzumachen. Denn wir brauchen eine Gleichberechtigung für alle Menschen im Straßenverkehr – und nicht mehr wie bislang eine Priorisierung des Kfz-Verkehrs.“

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW: „Wir appellieren deshalb an die Landespolitik und insbesondere an die Landesspitzen der SPD, Grünen, FDP und Ministerpräsident Hendrik Wüst: Bitte machen Sie Ihren Einfluss auf die Bundes- und Landespolitik geltend, um die Reform des Straßenverkehrsrechts erfolgreich abzuschließen.


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Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 59.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen setzen wir uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potenziale des Fahrrades ausschöpft. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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