Schild Baustelle an einem Radweg

Sanierung eines Radweges. © Ludger Vortmann

ADFC NRW fordert mehr Transparenz über Zustand und Sanierungspläne von Radwegen

Pressemitteilung

 

Nr. 03/2024

 

Düsseldorf, 15.03.2024

Der ADFC NRW fordert eine umfassende Offenlegung des Zustands und der Sanierungspläne der Radwege im Bundesland. Angesichts der Rekordsumme von 220 Millionen Euro für die Sanierung der Landesstraßen und weiterer 23 Millionen Euro für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen sei der tatsächliche Zustand bislang nebulös.

Der Landesvorsitzende Axel Fell betont: "Es ist gut, dass Verkehrsminister Krischer die Radwege sanieren will und die im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz vorgeschriebene Zustandserfassung umsetzt. Aber wo will er anfangen? Die Ergebnisse der systematischen Erfassung der Radwege sollten schon vor zwei Jahren veröffentlicht werden. Bis heute ist das für uns ein schwarzes Loch, obwohl die landesweite Untersuchung nach unseren Informationen inzwischen abgeschlossen ist."

Der ADFC fordert daher eine transparente Darstellung der Ergebnisse, zum Beispiel in der  Straßeninformationsdatenbank NWSIB. Dies entspräche auch den eigenen Zielen des Verkehrsministeriums, das in der sogenannten „Sanierungsoffensive“ für Straßen, Brücken und Tunnel unter anderem „Mehr Transparenz durch Veröffentlichung der Zustandsdaten“ beschlossen hat.

Fahrrad-Club: Sanierungsoffensive für Radwege nötig 

Die Landesvorsitzende Rebecca Heinz sagt: „Eine Sanierungsoffensive brauchen wir auch für Radwege. Eine vergleichbare Offensive müsste laut Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW auch gleich mitgedacht und integriert werden. Denn dort heißt es ja richtiger Weise, dass alle Verkehrsmittel gleich bedeutsam sind.“

Konkret geht es um die rund 5.540 Kilometer straßengleitenden Rad- und Rad-/Gehwege und rund 65 Kilometer selbstständig geführte Radwege. Also gibt es an den rund 11.570 km Landessstraßen in der Baulast von Straßen.NRW nur an rund der Hälfte Radwege.

Auch Lob vom Fahrrad-Club

Neben der Kritik an der fehlenden verkehrsmittelübergreifenden Gesamtplanung, lobt der ADFC NRW, dass das Verkehrsministerium die Investitionen für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen gegenüber 2022 auf 23 Millionen Euro verdoppelt hat.

Rebecca Heinz: „Ein wichtiger Schritt ist auch, dass die im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz festgeschriebene finanzielle Unterstützung der Kommunen und Kreise bei der Zustandserfassung der Radwege in ihrem Zuständigkeitsbereich nun gefördert werden kann. Was uns aber noch fehlt, ist die im Gesetz angekündigte digitale Online-Meldestelle, über die Radfahrerinnen und Radfahrer unkompliziert Mängel an der Radverkehrsinfrastruktur melden können.“

Sanierungsergebnisse der Vorjahre enttäuschend
 
Auch wenn die Zustandsergebnisse für 2024 noch nicht veröffentlicht sind, zeigt sich, dass der prozentuale Anteil der Erhaltungsmaßnahmen für Radwege in den Vorjahren im Vergleich zu Landesstraßen immer noch viel zu gering ist. Nach Berechnungen des ADFC NRW wurden 2018 nur 1% dieser  Radwege saniert, im Vergleich zu 2% aller Landesstraßen. Erschwerend kommt hinzu, dass es nur etwa die Hälfte der Landesstraßen in NRW überhaupt über einen straßenbegleitenden Radweg verfügt. Der ADFC NRW fordert daher den weiteren Ausbau einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur an Landesstraßen, um das Radfahren gerade im ländlichen Raum sicherer zu machen und Alternativen zum Auto zu schaffen. 

Gute Radverkehrsinfrastruktur an Landesstraßen schafft Verkehrssicherheit

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW: „Für eine hohe Verkehrssicherheit brauchen wir sichere Wege. Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher und andere Schäden machen die Alltagsfahrten an Landesstraßen gefährlich. Das Schild „Radwegschäden“ ist schnell aufgestellt. Aber im Sinne der Verkehrssicherheit kann das Land für den Radverkehr schnell viel erreichen, wenn es die vorhandenen Radwegkilometer in einen guten und sicheren Zustand versetzt.“
 

ADFC-eigene Auswertung der Erhaltungsprogramme: 

Erhaltungsmaßnahmen
(Radwege an Landesstraßen)

Investition in Millionen Euro

2021

10,5

2022

12 

2023

16 

2024

23 (angekündigt)

Quellen:
Landtagsanfrage 2021: Erfassung von Radwegeschäden
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-12260.pdf


Radwegesanierung

Nach Auswertung vorhandener Daten ergibt sich folgendes Bild:

Erhaltungsmaßnahmen

2021

2022

2023

2024

Fahrbahnen (Landstraßen) Mio. €

190

213

213

220

Landstraßen km

311

300

 

289

Radwege (Mio. €)

10,5

 

12

16

23

Radwege km

49

67*

80*

?**


* Bereinigt um doppelte Kilometer
** Liste noch nicht veröffentlicht



§ 16 Absatz 4 FaNaG

Bei jeder Sanierungsmaßnahme ist zu prüfen, ob ein vorhandener Radweg aufgrund von Mängeln mit zu sanieren ist. Bei Straßensanierungsmaßnahmen sind Markierungslösungen zur sicheren Radverkehrsführung zu prüfen.

AG Radverkehr in den Regionalniederlassungen

Der ADFC NRW hat bereits im Rahmen der Aktion „Radschnellwege“ im Herbst 2023 gefordert, dass die „Strukturen bei Straßen NRW für einen zügigen Ausbau geschaffen werden“ und Radwegeprojekte die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie Straßenbauprojekte. Der nordrhein-westfälische Fahrrad-Club begrüßt daher, dass das MUNV den Landesbetrieb damit beauftragt hat, in jeder Regionalniederlassung eine „AG Radverkehr“ zu integrieren. In ihr soll eine übergeordnete Zusammenarbeit aller technischen Fachabteilungen einer Regionalniederlassung zu den Schwerpunktthemen Radverkehrsinfrastruktur und Radverkehr erfolgen. Nach Aussagen des Landesbetriebes steht der Prozess der notwendigen organisatorischen Anpassungen kurz vor dem Abschluss.


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Über den ADFC NRW

Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 59.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen setzen wir uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potenziale des Fahrrades ausschöpft. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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