Archivbild: Verkehrsminister Hendrik Wüst auf RS1 © ADFC NRW Ludger Vortmann

ADFC NRW: Verkehrsminister zeigt Offenheit für Verbesserungen am FaNaG NRW

Nr. 20 / 2021, Düsseldorf, 02.07.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in NRW begrüßt, dass Verkehrsminister Hendrik Wüst sich offen zeigt für Verbesserungen im Entwurf des von ihm vorgelegten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes. Bei der 1. Lesung des Entwurfs für ein Radverkehrsgesetz, den die Fraktion Bündnis 90/Grüne heute als Alternative eingebracht hatte, sagte er, die Debatte werde zeigen, ob es darin Ansätze gebe, die aufgenommen werden könnten.

CDU und FDP-Fraktion kritisierten heute den Gesetzentwurf der Grünen, sie wollten die Kommunen in die Pflicht nehmen. Aber eben dies, die Unterstützung der Kommunen um ihrer Pflicht zum Bau und Ausbau Radwegenetzen, ist aus Sicht des ADFC NRW notwendig, um eine Erhöhung des Radverkehrsanteils von heute rund zehn Prozent auf mindestens 25 Prozent bis 2025 zu erreichen. Die Ansicht der Landesregierung, eine zu starke Förderung des Radverkehrs würde andere Verkehrsteilnehmer benachteiligen und zu einer „Kannibalisierung“ (CDU-Fraktionsvorsitzender Voussem) führen, kann der Fahrrad-Club nicht erkennen. Denn genau das sei ja seit Jahrzehnten durch die bisherige autozentrierte Verkehrspolitik der Fall, unter der vor allem Radfahrende und der Fußverkehr litten. Und daher ist eine ambitionierte Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität insgesamt notwendig, die auch eine Umverteilung von Verkehrsflächen bedeutet.

Aus Sicht des ADFC NRW ist dabei nicht entscheidend, ob im Gesetz „nur“ der Radverkehr oder auch der Fußverkehr bzw. weitere Formen der Nahmobilität adressiert werden. Entscheidend ist, dass die im Gesetz getroffenen Regelungen, die Radverkehrsförderung und den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf ein neues Niveau heben. Dazu braucht es gerade eben konkrete und weitreichende Regelungen zur Unterstützung der Kommunen, bspw. durch die Einrichtung von regionalen Kompetenzzentren für Fahrrad- und Nahmobilität, die Etablierung von Beiräten. Außerdem benötigt eskonkretere Regelungen im Bereich der Verkehrssicherheit, verbindliche inhaltliche Vorgaben für die Radverkehrspläne auf Ebene des Landes, der Regionen und der Kommunen, u.a. durch die Benennung von Ergebnis- und Handlungszielen, konkrete Festlegungen von Ziel- und Zweck des Gesetzes, sowie Leitziele und Radverkehrsanteilen am Modal-Split als Ergebnisziele.

Auch die SPD-Fraktion betonte heute, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung so nicht bleiben könne. Das wird aus Sicht des ADFC NRW durch aktuelle Zahlen zum Radwegebau umso deutlicher, die das Verkehrsministerium jetzt als Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Grüne veröffentlicht hat.

Danach verfügt nicht mal die Hälfte der nordrhein-westfälischen Landesstraßen über einen Radweg. Ferner vergehen nach den nun vorgestellten Informationen von der Beantragung bis zum Bau oft mehrere Jahre. Danach existieren lange Priorisierungslisten, die viel zu langsam umgesetzt werden.
So wurden in den vergangenen fünf Jahren seit dem Regierungswechsel laut Landesregierung zwar mehr als 500 Kilometer Radwege gebaut, der Bau von Radwegen an Landesstraßen geht jedoch viel zu schleppend voran.

ADFC NRW: „Schleppender Bau offensichtlich nicht nur ein RS1-Problem.“  

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW, sagt:

„Es ist offensichtlich nicht nur ein Problem beim Radschnellweg RS1, bei dem es nur schleppend vorangeht. Mit der Antwort auf die kleine Anfrage wird deutlich, dass der Radwegebau an Landesstraßen viel zu schleppend voran kommt und sich nötige Maßnahmen auftürmen. Das wird der Devise „Fahrradland Nr. 1.“ nicht gerecht.“

Investitionen für Radwegebau decken nicht die Baukostensteigerungen

2021 investiert das Land NRW 54 Millionen Euro in den Radwegebau. Darin ein „Nachschlag“ von 15 Millionen Euro, die jedoch nicht mal die Baukostensteigerungen decken dürften. Denn laut Landesbetrieb IT. NRW haben sich seit 2015 die Preise für Bauleistungen im Straßenbau um 25 Prozent erhöht. Das heißt, der größte Teil der Erhöhungen im Verkehrsetat geht an die Bauwirtschaft und nicht überwiegend in zusätzliche Streckenkilometer. Außerdem würden nur 54 Millionen Euro für den Radwegebau investiert, dagegen aber in 2021 rund 400 Millionen Euro in den Bau von Straßen und Autobahnen gesteckt.

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagt:

„Dass nicht mal die Hälfte der Landstraßen einen Radweg haben, zeigt, dass sie seit Jahrzehnten nur für Autos gebaut wurden. Radfahrer und Fußgänger wurden einfach nicht mitgedacht. Genau das ist aber das Kernproblem des Gesetzentwurfs, den die Landesregierung nun vorgelegt hat. Wenn im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz von einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer gesprochen wird, muss sie auch gesetzlich verankert werden. Der Entwurf ist aber zu mutlos und unkonkret. Und er sagt nicht, bis wann genau 25 Prozent Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen erreicht werden sollen.“

Der ADFC NRW fordert daher eine Abkehr von der autozentrierten Verkehrspolitik des Landes und konkrete Verbesserungen des Gesetzentwurfs. Dieser müsse ambitionierter, werden, um wie z.B. in Paris innerhalb kürzester Zeit den bislang dem Auto reservierten Platz neu und vor allem gerecht aufzuteilen. Die Länge der Priorisierungslisten und die 500 Maßnahmen zeigen, dass es neben deutlich mehr Personal auch strukturelle Verbesserungen und auch Verbesserungen der Verfahrensweisen geben muss. Dazu hat der ADFC NRW konkrete Vorschläge gemacht, die in das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz aufgenommen werden müssen. Auch der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Grüne enthält dazu Vorschläge.

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Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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