Corona-sichere Rad- und Gehwege gefordert

Nr. 10/2020, Düsseldorf, 15.04.2020

Gemeinsam mit Mobilitätsinitiativen und Radentscheiden fordert der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW, dass schnellstmöglich konkrete Maßnahmen für pandemietauglichen Fußgänger- und Radverkehr getroffen werden. In einem offenen Brief wenden Sie sich an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst, mit der dringenden Bitte nach einheitlichen Vorgaben und Leitlinien, damit Schutzmaßnahmen in den Kommunen zügig umgesetzt werden können.

Abstand halten, ist das Gebot der Stunde. Doch der empfohlene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter ist im Alltagsverkehr nicht einzuhalten, denn die ohnehin zu engen Rad- und Gehwege sind für die erforderlichen Abstandsregelungen nicht ausgelegt. Bislang gibt es von Bundes- und Landesregierung keine Empfehlung für eine einheitliche Vorgehensweise für pandemietaugliche Mobilität. Die Kommunalverwaltungen in NRW sind daher unvorbereitet, weil ihnen rechtssichere Regelungen fehlen, um schnell handeln zu können. Die vor allem in NRW stark wachsende Radentscheid-Bewegung fordert daher von Bundes- und Landesregierung klare Vorgaben und Leitlinien. Diese würden rechtliche Unsicherheiten beseitigen und den Kommunen helfen, auf die neue Situation reagieren zu können.


Radverkehr ist systemrelevant und sollte angesichts von Corona keinesfalls in den Hintergrund geraten. „Ganz im Gegenteil“, sagt Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender des ADFC NRW, „mit Blick auf das geplante Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen kann die Landesregierung jetzt unter Beweis stellen, wie ernst sie ihre Bemühungen für das Fahrrad und die Nahmobilität nimmt. Dazu gehört, Kommunen durch klare Vorgaben und Leitlinien zu unterstützen, um mehr Platz für Menschen zu schaffen.“

Die Mobilität in NRW hat sich durch Corona deutlich verändert. Die Radentscheid-Initiativen Aachen, Bielefeld, Bonn, Detmold, Essen und Marl, sowie der ADFC NRW, Radkomm e.V. und weitere Mobilitätsinitiativen fordern deshalb, schnellstmöglich einfache und schnell umsetzbare Lösungen zu schaffen.

„Verbreiterte Rad- und Gehwege sind schnell und einfach einzurichten, wenn die Bedingungen einmal geklärt sind“, erklärt Dr. Björn Ahaus vom RadEntscheid Essen und verweist auf erste Erfahrungen in Berlin.  „Berlin hat mit temporären Radstreifen – auch ‚Pop-Up-Bikelanes‘ genannt – wichtige Erfahrungen gesammelt, die auch in Städten bei uns in NRW schnell für mehr Sicherheit in Corona-Zeit bringen würden.“

Ein aktuelles Problem beschreibt Ludger Vortmann vom Radentscheid Marl: "Bettelampeln mit minutenlangen Wartezeiten und viel zu kurzen Grünphasen für Fußgänger und Radfahrer verstärken sogar Gruppenbildung. Die bestehenden Richtlinien zur Planung und Regelung von Verkehr sind für den Autoverkehr gemacht. Wir sollten jetzt in der Corona-Krise dem Rad- und Fußverkehr Vorrang gewähren." 

„Umfassende Gesundheitspolitik bedeutet auch, den Menschen einen sicheren Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit zu ermöglichen – selbst bei Ausgangs- und Kontakteinschränkungen. Hierfür die Voraussetzungen zu schaffen ist wichtige Aufgabe der bundesdeutschen Gesundheitspolitik“, so Joachim Bick von der IG Fahrradstadt Münster. 

Würden nach der Lockerung der Kontaktbeschränkungen Menschen verstärkt ihre Wege mit dem PKW erledigen, wären lange Staus vorprogrammiert. Vor allem für Pendler*innen müssen alternative Lösungen zum PKW zur Verfügung stehen, sonst droht ein Verkehrskollaps in den Städten.

In ihrem offenen Brief an Minister Wüst fordern die Radentscheide und Mobilitätsinitiativen gemeinsam mit dem ADFC NRW die Landesregierung zum Handeln auf, um sichere Mobilität in den kommenden Monaten zu gewährleisten. Auch auf Bundesebene fordern mehr als 30 Radentscheide bzw. Initiativen sowie zahlreiche Vereine in einem offenen Brief Regelungen zur einfachen Umsetzung verschiedener Maßnahmen.

Den offene Brief an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst finden Sie am Ende dieser Meldung.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 46.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Mitgetragen von:

RADKOMM e.V., www.radkomm.de
Radentscheid Aachen, www.radentscheid-aachen.de, Dr. Jan van den Hurk, Dr. Almuth Schauber
Radentscheid Bielefeld, radentscheid-bielefeld.de, Michael Motyka
Radwende Bochum
Radentscheid Bonn, www.radentscheid-bonn.de, Annette Quaedvlieg, Rebecca Heinz
Radentscheid Detmold, www.radentscheid-detmold.de, Birgit Reher
Radentscheid Marl, www.radentscheid-marl.de, Ludger Vortmann
Aufbruch Fahrrad Dortmund, aufbruchfahrrad-dortmund.de, Peter Fricke
Kidical Mass Dortmund, kidicalmass-dortmund.de, Max Kumpfer
RadEntscheid Essen, radentscheid-essen.de, Dr. Björn Ahaus, Klara van Eickels, Jonathan Knaup
Kidical Mass Essen, www.fb.com/KidicalMassEssen, Marc Zietan, Joerg Greiwe, Adrian Micke
IG Fahrradstadt Münster, www.fahrradstadt.ms, Joachim Bick
Kidical Mass Münster, www.kidicalmass-muenster.org, Daniel Hügel

Offener Brief an Landesverkehrsminister Hendrik Wüst: NRW-Radentscheide und Initiativen fordern landesweite Vorgaben zur schnellen, rechtssicheren Einrichtung coronasicherer Rad- und Gehwege

Sehr geehrter Herr Minister,

die Coronakrise und die Kontaktbeschränkungen verändern die persönliche Mobilität aller Menschen in Nordrhein-Westfalen erheblich. Während der private Autoverkehr stark zurückgegangen ist, sind – auch der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers folgend – immer mehr Menschen auf dem Rad und zu Fuß unterwegs. Für diese spürbaren Veränderungen der Verkehrsmittelwahl ist die existierende Raumaufteilung auf der Straße jedoch nicht ausgelegt. Damit der empfohlene Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, braucht es daher dringend eine schnelle Veränderung der Aufteilung des Straßenraums.

Bürgerinnen und Bürger, die jetzt aufs Rad umsteigen, brauchen leicht zu findende und sichere Wege. Auch zu Fuß gehende Menschen brauchen dringend mehr Platz auf den Gehwegen, um den Sicherheitsabstand einhalten zu können. Nur so können notwendige Wege sicher zurückgelegt werden. Auch wenn die Verantwortung für die Umsetzung auf kommunaler Ebene liegt, geht es nicht ohne den Bund und die Länder – es geht nicht ohne Sie und Ihren Beitrag! Sie können den Kommunen mit entsprechenden Leitfäden und gesetzlichen Rahmenbedingungen helfen.

Wir bitten Sie daher: Setzen Sie sich dafür ein, dass Kommunalverwaltungen schnell und einfach ein rad- und fußverkehrsfreundliches Straßennetz innerhalb und zwischen den Kommunen einrichten können. Schaffen Sie die regulatorischen Rahmenbedingungen, damit Straßen schnell und unproblematisch umgestaltet werden können. Geben Sie das Signal, dass Verkehrspolitik ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Menschen ist!

Die Kommunen kennen geeignete Straßen und Wege, um ein Netz pandemiegerechter Straßen einzurichten. Mit der Unterstützung des Landes können diese trotz geringer personeller Kapazitäten überall schnell und einfach Realität werden. Dafür braucht es Rechtssicherheit für die zu ergreifenden Maßnahmen. Nur so kann schnell agiert werden.

Wir bitten Sie daher, die Kommunalverwaltungen durch die zügige Bereitstellung von Leitfäden bei der provisorischen Umgestaltung von Straßen zu unterstützen, um sicheren Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Wo die rechtlichen Rahmenbedingungen dies noch behindern, bitten wir Sie, entsprechende Verordnungen zu erlassen oder pragmatische Lösungen zu finden.

Die wichtigsten Maßnahmen, die Kommunen schnell ermöglicht werden sollten, sind:

Gehwege temporär verbreitern: Wo Fußwege zu schmal sind, sollten sie durch Abmarkierungen auf den Fahrbahnen erweitert werden. Auch das Verlegen von Hochbordradwegen und Parkplätzen von den Fußwegen auf die Fahrbahnen hilft schnell und einfach, um Fußwege zu verbreitern.

Verlegung von Radverkehr auf die Fahrbahn: Wo Radverkehr derzeit über Gehwege geführt wird, kann er auf die Fahrbahn verlegt werden, damit Platz auf Fußwegen geschaffen wird. Dazu eignen sich sowohl temporäre Radstreifen als auch die Einrichtung von temporären Fahrradstraßen sowie die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht.

Temporäre Radfahrstreifen auf der Fahrbahn: Breite und gut erkennbare temporäre Radstreifen (Pop Up Bike Lanes) helfen auch ungeübten Radfahrenden, sichere Wege durch die Stadt zu finden.

Straßen für den Rad- und Fußverkehr öffnen: Die Umwandlung ausgewählter Straßen in Zonen ohne Autoverkehr bzw. mit stark reduziertem motorisierten Verkehr schafft zusätzlichen Platz und Verkehrssicherheit.

Temporäre verkehrsberuhigte Straßen: Maßnahmen wie der Einsatz modaler Filter oder Verengungen der Fahrbahn können kurzfristig Wirkung zeigen. So können sich Radverkehr und zu Fuß gehende Menschen bestmöglich auf der Straße verteilen und Bewegung vor der Tür in ausreichendem Abstand zu anderen Menschen wird möglich. Provisorische Verkehrsberuhigung hilft auch bei der Entlastung von Parks und zur Ermöglichung von Bewegung ohne Ansteckungsgefahr.

„Bettelampeln“ umprogrammieren: Durch eine Vorrangschaltung für Rad- und Fußverkehr wird das Berühren des Ampelknopfes sowie das Bilden von Gruppen, die auf Grün warten, vermieden.

Grünphasen für nicht-motorisierten Verkehr verlängern: Da aktuell deutlich mehr Menschen auf Fahrrädern und zu Fuß unterwegs sind, braucht es für sichere Kreuzungssituationen mehr Zeit in den Grünphasen. Kurze Grünphasen sind kontraproduktiv, da viele Menschen sich eng zusammendrängen müssen, um die Straße rechtzeitig überqueren zu können.

Temporäre Geschwindigkeitsreduktion: Korridore mit Tempo 30 reduzieren die Unfallgefahr und bewirken dadurch auch Entlastung von Krankenhäusern.

Märkten unter freiem Himmel mehr Platz geben: Wochenmärkte sollten auf angrenzende Flächen wie Straßen oder Parkplätze erweitert werden, um genügend Raum für Warteschlangen mit Abstand zu schaffen.


https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/corona-sichere-rad-und-gehwege-gefordert

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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