Dt. Fahrradpreis: ADFC NRW gratuliert Projekten in Köln, Münster und Bielefeld

Nr. 08/2021, Düsseldorf, 27.04.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen gratuliert den Preisträger*innen aus Nordrhein-Westfalen zum Deutschen Fahrradpreis 2021 und fordert mehr Engagement für die Mobilitätswende von den Politiker*innen in NRW.    

Der Preis „Fahrradfreundlichste Persönlichkeit 2021“ geht an den Mediziner und Entertainer Dr. Eckart von Hirschhausen. Der Arzt und Buchautor hat unter anderem die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ unterstützt, ist viel mit dem Fahrrad unterwegs und empfiehlt es als gesundheitsförderndes Verkehrsmittel.

Erster Preis in der Kategorie Kommunikation für Projekt aus Köln  

In der Kategorie Kommunikation holte das Kölner Projekt "Kinder aufs Rad" Platz 1. Unter dem Motto "Kidical Mass - Platz da für die nächste Generation" mobilisierte die Initiative am Weltkindertag 2020 bundesweit 22.000 Menschen.
Julia Oberdörster, die sich im Landesvorstand des ADFC-NRW vor allem für Radfahren für die ganze Familie einsetzt, sagte: „Es war so beeindruckend, wie in 21 Städten bei uns in Nordrhein-Westfalen Familien die Straßen zurückerobert haben. Mehr als 6.000 Kinder und Erwachsene haben durch die Aktion jetzt ein Bild im Kopf, wie viel Spaß sichere Straßen machen könnten. Das motiviert die Teilnehmenden, sich in ihrem Wohnumfeld für Veränderungen einzusetzen. Damit Straßen künftig nicht mehr als gefährlicher Ort wahrgenommen werden, sondern als positives Wohnumfeld und attraktiver Lebensraum in den Städten. Darum ist der erste Preis ein wichtiges Aufbruch-Signal!“ 
Als Preisgeld erhält die Initiative 5.000 Euro. 

Platz 2 in der Kategorie Infrastruktur geht nach Münster

In der Kategorie Infrastruktur erzielte Münster Platz 2 mit dem Projekt Fahrradstraßen 2.0.
Die Stadt hat 2020 acht Fahrradstraßen nach einem neuen Qualitätsstandard realisiert. Sie bieten auf einer Länge von 5,5 km mehr Sicherheit und Komfort für Radfahrende an. Die Straßen sind rot eingefärbt, haben breite Fahrgassen und bevorrechtigen die Radfahrenden an Knotenpunkten. Die Stadt Münster erhält dafür ein Preisgeld von 3.000 Euro.

Soziales Fahrrad-Projekt aus Bielefeld holt Platz 3

In der Kategorie Service erreichte der Verein "Fahrräder bewegen Bielefeld e.V." den dritten Platz. Bei der Aktion werden alte Fahrräder eingesammelt und gemeinsam mit Migrant*innen, Geflüchteten und Jugendlichen repariert und ihnen geschenkt.  


Besonders hob der ADFC NRW hervor, dass von den 118 eingereichten Projekten 18 aus Nordrhein-Westfalen stammen. Darunter Aktionen, die die Infrastruktur verbessern sollen, Maßnahmen für den Umstieg aufs Rad oder Kampagnen für den heimischen Radtourismus. 

Axel Fell und Annette Quaedvlieg, die als Doppelspitze den ADFC Landesverband NRW führen, sagten: „Das Ergebnis zeigt uns, dass es in NRW viele tolle Ideen für mehr und bessere Fahrradmobilität gibt. Diese Kreativität ist ein wichtiger Baustein für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zum Fahrradland. Was nicht mitkommt, ist die Infrastuktur, weil der politische Wille fehlt. Was wir jetzt brauchen, ist ein Fahrradgesetz, das den bislang fürs Auto reservierten Platz endlich gerecht aufteilt. Die Politikerinnen und Politiker müssen jetzt auf ein Fahrradgesetz hinwirken, das Radmobilität sicher und komfortabel macht.“


Der Deutsche Fahrradpreis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Arbeitsgemeinschaft fuß-gänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. und wird von der Fahrradwirtschaft (Zweirad-Industrie-Verband e.V. und Verbund Service und Fahrrad e.V.) unterstützt.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/dt-fahrradpreis-adfc-nrw-gratuliert-projekten-in-koeln-muenster-und-bielefeld

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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