Parking Day in Nordrhein-Westfalen - Übersicht aller ADFC Aktionen

Düsseldorf, 19.09.2018

Der internationale Parking Day kommt nach NRW. Zu diesem Aktionstag, der weltweit am dritten Freitag im September stattfindet, werden Flächen, die sonst von parkenden Autos besetzt sind, in öffentliche Parks verwandelt. An dem Aktionstag beteiligen sich Künstler, Aktivisten und alle, die sich lebenswertere Städte wünschen. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub in Nordrhein-Westfalen ist in zahlreichen Städten aktiv.

 „Der Parking Day ist eine gute Gelegenheit, um städtischen Raum neu zu denken. Es geht darum, den wertvollen Raum, den Parkplätze im öffentlichen Straßenraum einnehmen, modellhaft kurzfristig umzuwidmen. Hierdurch entstehen Orte der Begegnung und der Kommunikation zwischen Menschen, z.B. durch eine Nutzung als Parkplatz-Café, grüne Oase, Pflanzinsel, Spielfläche für Kinder oder ähnliches.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Nordrhein-Westfalen. „Die kreativen Aktionen rund um den Parking Day sollen verdeutlichen, dass mehr Lebensqualität für alle entsteht, wenn für die Stadt- und Verkehrsplanung wieder der Mensch das Maß der Dinge ist und nicht das Auto.“

Der Parking Day ist Teil der Europäischen Mobilitätswoche, die vom 16. bis zum 22. September 2018 stattfindet. Zu diesem Anlass werden in vielen Kommunen innovative Verkehrslösungen ausprobiert und mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität geworben. So werden beispielsweise neue Fuß- und Radwege eingeweiht, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt.

Übersicht der ADFC-Aktionen zum Parking Day

ADFC Aachen
Der ADFC Aachen nimmt gemeinsam mit dem VCD, Greenpeace, den Gemeinschaftsgärten Aachen, Cambio und Velocity am Parking Day teil. Die Aktion läuft am Freitag, 21. September von 12 bis 18 Uhr am Theaterplatz. Das Motto lautet „Mehr Stadtflächen für die Menschen. Ein attraktiver Theaterplatz zum Austausch und Ausruhen.“ Am Abend startet um 20 Uhr die erste Aachener BikeNight ("Rauf aufs Rad, für eine lebendige Stadt") am Elisenbrunnen.

ADFC Bochum
Am 21. September findet von 16 bis 19 Uhr der Parking Day in Bochum statt. Auf dem Südring und der Brüderstraße gestaltet der ADFC Bochum gemeinsam mit Initiativen und Privatpersonen Parkplätze zu kreativen Spielflächen, urbanen Gärten und gemütlichen Picknickplätzen um.

ADFC Bonn
In Beuel werden am 21. September vor dem Fahrradladen Kettenkraft, Konrad-Adenauer-Platz 23, von 14 bis 18 Uhr zwei Parkbuchten zu einer Chillout-Zone umgestaltet. Für Kinder gibt es Springseile, Spielzeuge und Stifte zum Malen. Der ADFC Bonn bietet Fahrradcodierung an. Bitte Ausweis und Kaufbeleg des Fahrrades mitbringen. Außerdem gibt es an diesem Tag die vergünstigte ADFC-Einstiegsmitgliedschaft und Beratung von Fachleuten und es besteht die Möglichkeit, sich in die Unterschriftenlisten für ein Fahrradgesetz in NRW einzutragen.

ADFC Düsseldorf
Auch in Düsseldorf wollen Aktive aus Vereinen und Initiativen gemeinsam mit engagierten Anwohnern und Anwohnerinnen den öffentlichen Raum, der sonst von Autos besetzt ist, beleben. So werden am 21. September ab 15 Uhr auf einem Teil der Brunnenstraße im Stadtteil Bilk plötzlich kleine Ruheoasen, Begegnungsplätze, Terrassen und Bühnen entstehen.

ADFC Essen (- findet am 22. September statt -)
Gemeinsam mit dem VCD bespielt der ADFC Essen die Rüttenscheider Straße am Samstag, den 22. September. Auf Höhe von REWE (Hausnummer 96-106) ensteht eine Chillout-Zone von 10 bis 20 Uhr zum Verweilen. Dort entsteht Raum für Picknick, Spiele und Mitmach-Aktionen für Klein und Groß. Die zweite Aktion zum Parking Day findet von 11 -21 Uhr in Holsterhausen auf der Savignystraße/Ecke Gemarkenstraße statt, eine dritte Aktion im Nordviertel auf der Altenessener Straße. Passend dazu richtet der Essener ADFC eine „Shuttlekreistour“ aus, die alle drei Parking Day-Standorte per Rad verbindet. Die insgesamt fünf Mal durchgeführte Tour führt von Rüttenscheid über den Gruga-Radweg, dem RS1 bzw. der Rheinische Bahn ins Nordviertel und von dort durch die City nach Holsterhausen und Rüttenscheid. Die Länge einer kompletten Runde beträgt 19 Kilometer. Die Mitfahrt geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.

ADFC Köln
Was ist öffentlicher Raum und warum darf der private PKW dort stehen und nicht meine Waschmaschine? fragt der ADFC Köln und spricht folgenden Einladung aus: Setzt euch am 21. September ein paar Stunden in unser Freiluftbüro, bringt euren Laptop mit oder schnappt euch einen Liegestuhl und besucht uns auf den „ehemaligen“ Parkplätzen an der Kölner Cäcilienstraße ca. 44 – 46 von 15 bis 19 Uhr.

ADFC Mönchengladbach
Auf der Kaiserstraße in Mönchengladbach auf Höhe des Adenauerplatzes sollen am 21. September einige Parkplätze im Sinne des Parking Days umgenutzt werden. Was genau dort passieren wird? Kommt vorbei und lasst euch überraschen.

ADFC Münsterland
Rollrasen statt SUV. Auch in diesem Jahre werden Fahrradaktivisten am Parking Day in Münster für eine alternative Nutzung des öffentlichen Raums werben. Geplant ist der „Hammer Boulevard“ - vor Hausnr. 51 und 46 an der Hammer Straße. Der ADFC Münsterland wird hier mehrere Parkplätze gemeinsam bespielen. Grüne Oase und Stadtmöblierung - Räume zum Verweilen. Der Transport erfolgt emissionsfrei mit unterschiedlichen Lastenrädern, die auch vor Ort getestet werden können. Außerdem: Waffelbacken, Boulevard-Kaffee, Yoga, Wikingerschach, Feinstaubmessung, Urban Gardening, Unterschriftensammlung für Volksinitiative Aufbruch Fahrrad.

ADFC Neuss
Parkplätze anders nutzen! Am kommenden Freitag werden von 12 bis 17 Uhr drei Parkplätze auf der Krefelder Str. 62 bis 66 in Neuss temporär umgestaltet und mit Pavillons, Tischen, Stühlen und Pflanzen ausgestattet. Gemeinsam mit dem Forum Transition Town von neuss agenda 21 e.V.  lädt der ADFC Neuss bei Kaffee und Kuchen auf drei Parkplätzen vor der Sparda-Bank Passanten zum Gespräch ein und sammelt Unterschriften für Aufbruch Fahrrad. Danach ist die Mitfahrgelegenheit bei der Critical Mass möglich, Start ist um 18 Uhr am Hamtorplatz.

ADFC Kaarst (- findet am 22. September statt -)
Am Samstag, den 22. September, ist die Bahnstraße in Büttgen für den Autoverkehr gesperrt und wird von 10 bis 14 Uhr zur Aktionsfläche für Bürgerinnen und Bürger. Der ADFC Kaarst wird die Straße gemeinsam mit der Stadt, lokalen Händlern und vielen anderen Akteuren in eine Bewegungszone verwandeln.  

ADFC Kerpen
In Kerpen findet am 21. September der erste Parking Day im Rhein-Erft-Kreis statt. Der ADFC Kerpen hat die alternative Nutzung von knapp 20 Parkplätzen in der Kolpingstadt initiiert. Ab 15 Uhr bis ca. 18 Uhr wird die Parkfläche an der Kreuzung Hahnenstraße/ Marienstraße anders genutzt als für das Parken von Autos. Die Stadtverwaltung wird die Fläche ab ca. 12 Uhr sperren, das Parken von Autos wird dann für diesen Nachmittag nicht mehr möglich sein. Der ADFC wird mit Informationen, aber auch Aktionen rund um das Fahrrad präsent sein. Unter anderem können Interessierte ihre Fahrräder codieren lassen.
 


https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/parking-day-in-nordrhein-westfalen-uebersicht-aller-adfc-aktionen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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