ADFC-Radreiseanalyse 2020 zeigt: Urlaub auf dem Rad bleibt angesagt, Rad-Kurzreisen verzeichnen klare Zuwächse.

ADFC-Radreiseanalyse 2020 zeigt: Urlaub auf dem Rad bleibt angesagt, Rad-Kurzreisen verzeichnen klare Zuwächse. © ADFC

Radreiseanalyse 2020: Spontaner, kürzer, vielfältiger - Fahrradboom geht weiter

Urlaub auf dem Rad bleibt angesagt, vor allem Rad-Kurzreisen verzeichnen klare Zuwächse. Der Urlaub auf dem Rad differenziert sich deutlich aus und zieht neue Zielgruppen an.

Besonders erfreulich: Wer im Urlaub das Radfahren genossen hat, fährt auch im Alltag häufiger Rad. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse der ADFC-Radreiseanalyse, die der Fahrradclub heute in Berlin vorgestellt hat.       

ADFC-Tourismusexpertin Louise Böhler sagt: „Das Bild der ‚Radtouristen‘ hat sich gewaltig verändert. Vor zehn Jahren waren vor allem technisch topausgestattete Männer im mittleren Alter auf langen Strecken mit dem Rad unterwegs. Heute ist das Bild deutlich diverser und auch die Arten der Radreisen sind vielfältiger. Es gibt den mehrwöchigen Urlaub auf dem Rad, aber auch Wellness-Reisen mit Fahrrad-Ausflügen, spontane Rad-Kurztrips mit Städtebesuch, Sterntouren mit einer festen Unterkunft oder auch die aktive Auszeit in der Nähe vom Wohnort. Auf viele neue Radtouristen dürfen sich alle freuen: Klassische Radreise-Destinationen, aber auch die Städte und nicht zuletzt die ländlichen Regionen. Radurlauber geben 70-100 Euro pro Tag aus und sind ein Konjunkturprogramm für die ganze Republik!“                 

27 Prozent mehr Kurzreisende auf dem Rad

Die Zahl der Radreisenden, die Urlaube mit drei und mehr Übernachtungen machen, bleibt auf dem hohen Niveau des Vorjahres bei 5,4 Millionen Personen (5,5 Millionen in 2018). Die Zahl der Kurzreisenden steigt kräftig an: 5,2 Millionen Menschen machten 2019 Radkurzreisen unter der Woche, das sind 27 Prozent mehr als im Vorjahr (4,1 Millionen). Die Zahl der Kurzreisenden am Wochenende stieg um 11 Prozent von 6,1 Millionen auf 6,8 Millionen Radreisende. Hinzu kommen imposante 330 Millionen Tagesausflüge auf dem Rad.

Apps und E-Bikes immer beliebter

Zur Vorbereitung der Reise und bei der Navigation auf dem Rad erfreuen sich Apps zunehmender Beliebtheit. Schon 51 Prozent der Radreisenden nutzen Apps zur Navigation unterwegs, im Vorjahr waren es 46 Prozent. Am häufigsten genutzt werden die Angebote von Komoot und Google Maps. Auch der Trend zum Elektrofahrrad setzt sich fort: 29 Prozent der Radreisenden nutzen ein Elektrorad, im Vorjahr waren es 23 Prozent.

Radtourismus und Alltagsradverkehr schaffen Synergien

90 Prozent der Radreisenden nutzen das Fahrrad auch im Alltag. Besonders positiv bewertet der ADFC die Entwicklung, dass immer mehr Radtouristen nach dem Fahrradurlaub das Rad auch im Alltag häufiger nutzen als zuvor (2019: 40 Prozent fahren danach mehr Rad im Alltag, 2018: 35 Prozent). Böhler: „Es ist ein schöner Trend, dass immer mehr Menschen die Freude am Rad vom Urlaub auch in den Alltag hinein tragen. Diesen Trend sollten wir verstärken, indem Touristikerinnen und Verkehrsplaner häufiger zusammenarbeiten!“

Weser-Radweg bleibt Deutschlands Liebling

Von allen Radfernwegen in Deutschland ist der Weser-Radweg der Favorit der befragten Radreisenden – zum zweiten Mal in Folge. Auf Platz zwei und drei liegen Elberadweg und RuhrtalRadweg. Das Allgäu ist die beliebteste Radregion, gefolgt von Emsland und Münsterland. Zum ersten Mal erhoben wurden in diesem Jahr die bei Radreisenden beliebtesten Bundesländer. Hier liegen Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorn. Beliebteste Radrouten im Ausland sind die Via Claudia Augusta, der Donauradweg und der Etsch-Radweg.

30 ADFC-Sterne für Radfernwege

Der Fahrradclub zeichnete außerdem acht Radfernwege und zwei Radreiseregionen als radtouristisch besonders wertvoll aus. Die Paderborner Land Route und der Südschwarzwald-Radweg wurden erneut als ADFC-Qualitätsradrouten ausgezeichnet und zwar mit drei Sternen. Weser-Radweg, Saar-Radweg, Glan-Blies-Radweg, Radweg Deutsche Donau, DonauTäler-Radweg und Radrunde Allgäu erhielten erneut vier Sterne. Die HeideRegion Uelzen erhielt erneut ihr Zertifikat als ADFC-RadReiseRegion. Neu im Reigen der ADFC-RadReiseRegionen ist die Region Inn-Salzach.

Radreiseanalyse – Branchentrends seit 21 Jahren 

Die ADFC-Radreiseanalyse ist eine repräsentative Onlinebefragung des Fahrradclubs unter 8.122 Menschen in Deutschland. Die Befragung fand 2019/2020 zum 21. Mal statt. Als Radreise wurde eine Reise definiert, die das Radfahren als Hauptmotiv hat und mindestens drei Übernachtungen umfasst.

Hinweise an Redaktionen: Alle Materialien zur ADFC-Radreiseanalyse finden Sie ab 5.3., 10.30 Uhr in unserem Webdossier. Einen Mitschnitt der Live-Präsentation wird dort im Anschluss ebenfalls hochgeladen.

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Mann und Frau fahren vor einer Burg Rad

Radreiseanalyse 2020

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ADFC-Radreiseanalyse 2020 zeigt: Urlaub auf dem Rad bleibt angesagt, Rad-Kurzreisen verzeichnen klare Zuwächse.

Grafik "Radtourismus boomt"

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ADFC-Radreiseanalyse 2020: Der Weser-Radweg ist erneut der Favorit der Radreisenden. Auf Platz zwei und drei liegen Elberadweg und RuhrtalRadweg.

ADFC-Radreiseanalyse 2020: Top 10 der beliebtesten Radrouten

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https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/radreiseanalyse-2020-spontaner-kuerzer-vielfaeltiger-fahrradboom-geht-weiter

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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