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Radschnellweg. © Philip Böhme

Radschnellweg-Ausbau in Nordrhein-Westfalen: Große Versprechen, kein Fortschritt

Düsseldorf, 18.11.2023

Nr. 25/2023

Pressemitteilung

Radschnellwege-Ausbau in Nordrhein-Westfalen: Große Versprechen, kein Fortschritt!
 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) kritisiert mangelnde Fortschritte beim Bau von Radschnellwegen in NRW. Genau zehn Jahre, nachdem das Land zusätzlich zum Radschnellweg Ruhr (RS1) in einem Planungswettbewerb fünf weitere Projekte ausgezeichnet hatte und diese schnell realisieren wollte, sei bis heute erst ein Prozent (1,5 km) davon gebaut.

Bei einer Fahrraddemonstration am geplanten Radschnellweg RS6, der Frechen und Köln verbinden soll, haben die Landesvorsitzenden des ADFC NRW, Rebecca Heinz und Axel Fell, der Landesregierung Stillstand bei diesen Projekten vorgeworfen.

Der Landesvorsitzende Axel Fell richtete sich direkt an Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne): “Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Ausbau von Radschnellwegen angekündigt. Doch trotz vollmundiger Versprechen, Planungswettbewerb und Machbarkeitsstudien kommt der Bau von Radschnellwegen hier bei uns in NRW nicht voran.”

Die Landesvorsitzende Rebecca Heinz sagte: “Der Radschnellweg RS1 im Ruhrgebiet ist ohnehin schon ein Trauerspiel, weil er erst auf wenigen Teilstücken befahrbar und überhaupt noch nicht alltagstauglich ist. Besonders schlimm finden wir die Situation bei den Radschnellwegen RS2 bis RS6. Vor genau zehn Jahren wurden sie vom Land NRW ausgezeichnet und sollten zügig umgesetzt werden. Bis heute ist leider wenig passiert!”

Um den Stillstand anzuprangern, demonstrierten Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 18.11.2023 stellvertretend für alle Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen am geplanten RS6 zwischen Frechen und Köln. Auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) hatte seine Teilnahme an der Radschnellweg-Demo unter dem Motto “Zeit gewinnen, sicher fahren” zugesagt.

Radschnellwege haben hohe Bedeutung

Die ADFC-Landesvorsitzende Rebecca Heinz betonte die Bedeutung von Radschnellwegen: „Radschnellwege sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende und können dazu beitragen, den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Denn sie ermöglichen es, schnell und sicher mit dem Rad zur Arbeit oder Schule zu kommen. Doch die Realität sieht leider anders aus. Im vergangenen Jahrzehnt wurden nur etwa 20 Kilometer Radschnellwege in NRW gebaut, die meisten davon beim RS1.“ 
 

Faktencheck: Zehn Jahre nach dem Planungswettbewerb

In Nordrhein-Westfalen wurden 2013 fünf Radschnellverbindungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs ausgezeichnet: Aachen, Bad Oeynhausen, Düsseldorf, Köln und Rhede im Münsterland. Ziel des Wettbewerbs war es, das damals noch weitgehend unbekannte Planungsinstrument der Radschnellverbindungen zu etablieren und die prämierten Verbindungen mit Hilfe einer Landesförderung zügig in die Umsetzung zu bringen.
 

ADFC NRW fragt: Fertigstellung der prämierten Verbindungen im Jahr 3013 nach Christus?

Doch von den prämierten Projekten, die eine Länge von rund 150 Kilometern (150,7 km) haben sollen, sind auch ein Jahrzehnt später gerade einmal 1,5 Kilometer realisiert.
Rebecca Heinz vom Fahrrad-Club ADFC NRW stellt ernüchtert fest: „Wenn die fünf Projekte weiterhin im selben Schneckentempo der letzten zehn Jahre realisiert werden, ist mit einer Fertigstellung erst im Jahr 3013 zu rechnen. Diese Bauzeit übertrifft selbst den Bau des Berliner Flughafens um Jahrhunderte und selbst der Kölner Dom wurde mit 632 Jahren schneller fertiggestellt. Der Bau von Radschnellwegen bei uns in NRW ist beschämend langsam. Und das in Zeiten des Klimawandels. Wir haben keine Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte Zeit, wir müssen jetzt handeln!”

Trauerspiel Radschnellweg Ruhr (RS1)

Auch der wohl bekannteste Radschnellweg Deutschlands, dem RS1, der das Ruhrgebiet kreuzungsarm und sicher durchqueren soll, kommt kaum voran. Ursprünglich sollte der RS1 bis 2020 fertiggestellt sein. Von insgesamt 114 Kilometern sind bisher nur 19 Kilometer befahrbar.  Erschwerend kommt hinzu, dass die fertige Strecke in fünf Abschnitte aufteilt ist, die nicht einmal durchgängig befahrbar sind. Das schränkt nach Ansicht des ADFC den praktischen Nutzen stark ein.
 

Radschnellwege: bisher nur auf dem Papier den Landstraßen gleichgestellt
Rebecca Heinz kritisiert: „Radschnellwege sind den Landstraßen gleichgestellt – aber leider bislang nur auf dem Papier. Denn wer würde Autofahrer:innen solche Straßen zumuten, die nur in Abschnitten befahrbar sind? Sie müssten zwischendurch aussteigen und schieben und umständlich über Bürgersteige, durch Parks und Kleingartensiedlungen manövrieren.  So sieht die aktuelle Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer aus. Der bisherige Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird weder den Bedürfnissen der Bevölkerung noch den selbst gesetzten Ansprüchen der Landesregierung gerecht.”

Fahrrad-Club ADFC NRW:Neuanfang beim Ausbau von Radschnellwegen erforderlich. 

Rebecca Heinz forderte Verkehrsminister Krischer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausbau zu beschleunigen: “Die Radschnellwege dürfen nicht länger ein leeres Versprechen sein, sondern eine wirksame Lösung für die Verkehrsprobleme in Nordrhein-Westfalen. Es ist höchste Zeit für eine Veränderung. Der bisherige Stillstand beim Ausbau macht deutlich, dass Veränderungen notwendig sind. Es müssen endlich verbindliche Ausbauziele definiert werden und die Abstimmung zwischen Straßen.NRW und den Kommunen muss endlich beschleunigt und transparent werden.”
 

Der Landesvorsitzende Axel Fell sagt: “Nachdem die Radschnellwegprojekte des Landes zehn Jahre lang in der Versenkung verschwunden sind, muss die Landesregierung sie jetzt ganz oben auf die Tagesordnung setzen. Der für den Bau von Radschnellwegen zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW muss personell und strukturell so organsiert werden, dass er eine Treiberrolle beim Ausbau der Radschnellverbindungen übernehmen kann. Denn bisher wird er seinen gesetzlichen Aufgaben beim Radschnellwegebau nicht gerecht.”

Folgende vier Maßnahmen fordert der ADFC NRW von der Landesregierung:

  1. Ausbauziele definieren und zur „Chefsache“ machen
    Das Land darf sich nicht länger hinter Wettbewerben, Ank
    ündigungen und losen Versprechen verstecken. Für die Radschnellwege definiert die Landesregierung verbindliche Ausbauziel bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2027 und jedes Folgejahr.  Dabei erwarten wir, dass von den im Koalitionsvertrag zugesagten 1.000 Kilometern Radwegen bis 2027 mindestens 100 Kilometer als Radschnellwege realisiert werden. Für alle im Bedarfsplan identifizierten Routen legt die Landesregierung bis zum Ende ihrer Legislaturperiode einen konkreten und verbindlichen Umsetzungsplan vor und kommuniziert ihn jederzeit transparent.
  2. Voraussetzungen bei Straßen.NRW für einen schnellen Ausbau schaffen
    Die Strukturen und Aufgaben bei Stra
    ßen.NRW werden so angepasst, dass der Radverkehr dieselbe Aufmerksamkeit erfährt wie sonstige Straßenbauprojekte. Entsprechend den definierten RSV-Ausbauzielen wird vorhandenes oder neues Personal bei Straßen.NRW eingesetzt. Für jeden fünften Kilometer Radschnellweg im Bedarfsplan wird eine volle Personalstelle bei Straßen.NRW besetzt. 
  3. Planungs- und Umsetzungs-Prozesse beschleunigen
    Der Landesverwaltung, allen voran das MUNV, Stra
    ßen.NRW und die Bezirksregierungen, müssen behördeninterne und behördenübergreifende Prozesse so gestalten, dass die formulierten Ausbauziele bei den (RSV erreicht werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren für den RSV-Ausbau müssen nach Ansicht des ADFC NRW innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Das Land wird seiner Vorreiterrolle beim Bau von RSV in der eigenen Baulast gerecht, indem es übergeordnete Planungshemmnisse abbaut und Koordinierungsstellen einrichtet.
  4. Kommunen finanziell und personell unterstützen, landesweites Wissensnetzwerk etablieren
    Kommunen im Land müssen sich
    auf einer zentralen Wissensplattform zum Bau und der Förderung von RSV informieren können. Die Koordinierungsstellen können von den Kommunen bei Planungs- und Abstimmungsfragen kontaktiert werden. Es werden Wege aufgezeigt, mit denen eine frühe, klare und verbindliche Abstimmung zwischen beteiligten Akteuren gelingt. Antragsfristen, Formalitäten, Grunderwerb und Prozesse sind im Sinne einer schnellen Umsetzung von RSV zu gestalten.

Rebecca Heinz stellt klar: “Mit unseren vier Forderungen wollen wir dazu beitragen, dass endlich spürbare Erfolge beim Ausbau von Radschnellwegen erzielt werden. Wir sehen es positiv, dass die Vernetzung und der Wissensaustausch langsam Fahrt aufnehmen, aber es gibt immer noch zu viele Hemmnisse, wie wir von Kommunen und den Fachleuten wissen, die für die Planung zuständig sind.”

Wichtiger Schritt: “Netzwerk Radschnellverbindungen”
Als wichtigen Schritt bezeichnet der Fahrrad-Club das “Netzwerk Radschnellverbindungen”, das sich diese Woche zum zweiten Mal im Verkehrsministerium traf. Dort tagten rund 120 Planerinnen und Planer, die das Fahrradland NRW voranbringen wollen. Dabei wurde aber auch deutlich, warum der Bau von Radschnellwegen bisher nicht vorankommt. Schwer zugängliches Wissen, mangelhafte Abstimmungsprozesse, fehlende Verbindlichkeiten und komplizierte Planungsschritte wurden von vielen Teilnehmenden als wesentliche Hemmnisse genannt.

Der Landesvorsitzende Axel Fell bilanziert: „Dass die Planerinnen und Planer dem Land Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben haben, um den Ausbau der Radschnellwege zu beschleunigen, ist für uns ein Hoffnungsschimmer. Aber dieses Treffen hätte schon vor zehn Jahren stattfinden müssen.  Aber besser spät als nie.”

Jetzt muss der Bedarfsplan kommen!
Wichtig ist laut ADFC nun, dass der Bedarfsplan für Radschnellwege endlich vorgelegt wird, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt, vor denen der Fahrrad-Club bereits im Frühjahr 2022 gewarnt hatte. Aus gut informierten Kreisen heißt es nun aber, dass der Bedarfsplan erst mit mindestens 18 Monaten Verspätung, also ab der zweiten Jahreshälfte 2025 vorgelegt werden soll.

Die Landesvorsitzende Rebecca Heinz mahnt auch hier zur Eile: “Wir können davon ausgehen, dass darin ein vielfaches Potenzial für Radschnellverbindungen in NRW identifiziert wurde. Umso wichtiger wäre es, schon heute die Kapazitäten für die anstehenden Planungen und damit auch die Voraussetzungen im Haushalt, bei Straßen.NRW und den Kommunen zu schaffen. Nur so kann ein Hochlauf der Radschnellwegplanungen und der anschließenden Bauarbeiten ab 2024 sicher erfolgen und das Ziel von 100 Kilometern Radschnellwegen bis 2027 erreicht werden.”

Diese Meldung und Fotos unserer Landesvorsitzenden finden Sie auch unter nrw.adfc.de/presse

Gerne vermitteln wir auch lokale Ansprechpartner:innen des ADFC zu den einzelnen Radschnellwegprojekten in Nordrhein-Westfalen.
 

Kontakt

Ludger Vortmann
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Tel. 0211 6870813
Mobil: 0151 67534402
presse [at] adfc-nrw.de

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Weiterführende Kontakte zu Radschnellwegen:

Benedikt Glitz
Referent für Mobilität und Verkehr, ADFC NRW
Mobil: 0160 932 446 32

b.glitz [at] adfc-nrw.de 

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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
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Internet:
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Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potenziale des Fahrrades ausschöpft. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Downloads

Portrait Axel Fell, Landesvorsitzender des Fahrrad-Clubs ADFC NRW

ADFC NRW Landesvorsitzender Axel Fell

Copyright: ADFC NRW / Dieter Debo

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Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW

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https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/radschnellweg-ausbau-in-nordrhein-westfalen-grosse-versprechen-kein-fortschritt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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