LKW-Abbiegeassistenten können Unfälle verhindern. © ADFC/Lehmkühler

Schon Sechs Tote bei Abbiege-Unfällen mit LKW in Nordrhein-Westfalen seit Januar

Düsseldorf, 11.06.2018

Seit Beginn des Jahres zeigt sich eine alarmierende Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer, die bei LKW-Abbiegeunfällen ums Leben kommen, ist drastisch angestiegen. In 2018 verzeichnet NRW sechs Radverkehrstote (Dortmund, Emsdetten, Köln, Lünen, Köln, Wesel) durch rechtsabbiegende LKW.

Zum Vergleich: 2017 kamen im gesamten Jahr acht Menschen bei solchen Unfällen ums Leben. Eine Woche nach dem Tod eines 7-jährigen Jungen, der in Köln von einem städtischen Müllauto erfasst wurde, ist in Wesel eine Radfahrerin auf dem Radweg von einem rechtsabbiegenden LKW getötet worden.

Allein in den vergangenen anderthalb Monaten sind vier Menschen bei Abbiege-Unfällen in NRW ums Leben gekommen.

Bis zu 60 Prozent der LKW-Abbiege-Unfälle könnten verhindert werden
Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrer steigt seit einigen Jahren stetig an. Allein in den ersten Monaten dieses Jahres wurden bundesweit 21 Radfahrende (Stand: 13. Juni 2018) durch abbiegende LKW getötet - im Vorjahr waren es insgesamt 33 Tote. Vor allem Kinder, Frauen und Senioren zählen zu den Opfern.

Sowohl der Radverkehr als auch der Straßengüterverkehr in den Städten nehmen stetig zu. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnten durch Warnsysteme bis zu 60 Prozent der schweren Unfälle durch abbiegende LKW verhindert werden. Die Technologie kommt nicht nur den Radfahrern zugute. Sie hilft den Lastwagenfahrern, die Gefahrenlage einzuschätzen. Das System überwacht mittels Sensoren die Bereiche vor und neben dem Lkw und warnt den LKW-Fahrer, wenn beim Anfahren oder während des Abbiegevorgangs sich ein Fußgänger oder ein Radfahrer dem LKW nähert und die Gefahr einer Kollision besteht.

LKW-Warnsysteme müssen schnellstmöglich EU-weit Pflicht werden
Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag grünes Licht für eine Initiative für Lkw-Abbiegeassistenten gegeben hat, ist jetzt die Bundesregierung am Zug. Sie wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene stark zu machen, dass Neufahrzeuge generell mit dem System ausgeliefert werden, das beim Abbiegen vor Radfahrern oder Fußgängern warnt. Auch die Nachrüstung bereits zugelassener Laster ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht soll nach dem Willen der Länderkammer verpflichtend sein. Die Sensibilität für das Thema ist auf allen Ebenen vorhanden. Mitte Mai hatte die EU-Kommission bereits bekannt, dass sie sich für die europaweite Einführung elektronischer LKW-Abbiegeassistenten einsetzen wird. Dennoch könnte es Jahre dauern, bis die LKW-Warnsysteme zum Standard auf deutschen Straßen gehören:
„Entscheidungen auf EU-Ebene sind langwierig. So lange können die Radfahrer in unseren Städten nicht warten.“ sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen.

ADFC NRW fordert Landesmittel zur Nachrüstung der kommunalen LKW – insbesondere für Müllautos und städtische Baustellenfahrzeuge
„Wir fordern, dass die kommunalen Flotten – also alle LKW, die auf Städte und Kommunen zugelassen sind - freiwillig und vorzeitig mit LKW-Warnsystemen ausgestattet bzw. nachgerüstet werden. Es geht hier um den Schutz von Menschenleben. Wir fragen uns, warum das Warnsystem nicht schon längst zur Standard-Ausstattung eines jeden LKW dazugehört.“ so Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen. Eine mögliche Lösung, um Abbiege-Assistenzsysteme für kommunale Fahrzeugflotten schneller auf den Weg zu bringen, sieht der ADFC NRW in Einrichtung eines landesweiten Fördertopfes für die freiwillige Nachrüstung bzw. Ausrüstung von LKW.  
„LKW-Warnsysteme kosten je nach Ausstattung zweieinhalb Tausend Euro. Die wenigsten Kommunen können sich das leisten, deshalb müssen sie von der Landesregierung Unterstützung bekommen.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen.


Bessere Ampelschaltungen, Sichtbeziehungen, Schrittgeschwindigkeit
Weitere Maßnahmen müssen nach Auffassung des ADFC NRW die Sicherheit von Radfahrenden erhöhen. Dazu gehören getrennte Ampelschaltungen für Geradeaus- und Abbiegeverkehr, bessere Sichtbeziehungen an Kreuzungen und eine Pflicht zum Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit für LKW. Wenn LKW-Fahrer mit dem sicheren Abbiegen überfordert sind, muss Technik und Regelwerk helfen.

Radfahrende müssen sich auf Gefahr durch Abbieger einstellen
Radfahrenden selbst rät der ADFC NRW an Kreuzungen und Einmündungen zu großer Vorsicht, da Kraftfahrer häufig den Schulterblick unterlassen, mit der Rundumsicht überfordert oder abgelenkt sind – und Radfahrenden die Vorfahrt nehmen. Hier fordert der ADFC verstärkte polizeiliche Kontrollen und Fahrer-Schulungen.

Weitere Informationen:

Die Empfehlungen der Unfallforschung der Versicherer zum LKW-Abbiegeassistenten gibt es bei der UDV.


https://boenen.adfc.de/pressemitteilung/schon-sechs-tote-bei-abbiege-unfaellen-mit-lkw-in-nordrhein-westfalen-seit-januar

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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